1.1 Teilnahme an der ATLAS-Zollabwicklung
Um an der ATLAS-Zollabwicklung teilzunehmen, gibt es verschiedene Möglichkeiten: 
  • Wie bisher wird die Abgabe von Anmeldungen auf amtlichem Vordruck bei der Zollstelle möglich sein.
    Bei dieser so genannten Benutzereingabe erfasst der Zollbeamte die Anmeldungsdaten in ATLAS und der Anmelder erhält einen durch die Zollstelle ausgedruckten Bescheid über Einfuhrabgaben.
  • Ferner besteht die Möglichkeit der Erstellung einer Zollanmeldung zur Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr im Normalverfahren mit Hilfe der im Internet zur Verfügung gestellten Eingabemaske (Internetzollanmeldung: www.ausfuhr.internetzollanmeldung.de).
  • Die Daten aus der ERP-Anwendung (infra:NET) exportieren und an eine externe Lösung über deren Internet-Anwendung übergeben, z.B. mittels eines Online-Zugangs über ein Clearing-Center (Rechenzentrum).
    Hierzu gibt es bei diversen zertifizierten Softwareanbietern und Dienstleistern unterschiedliche Zugangsmöglichkeiten.
  • Die Daten aus der ERP-Anwendung exportieren und Weiterverarbeitung mit einer kompletten Inhouse-Lösung (EDIFACT-Konvertierung, Datenübertragung mit X.400 bzw. FTAM, ATLAS-Software)
  • Zusätzlich kann, unabhängig von einer zollrechtlichen Vertretung im Sinne des Art. 5 VO (EWG) Nr. 2913/92, die Leistung eines dezentralen Kommunikationspartners (DezKP) bzw. Datenübermittlungsdienstleisters (DÜD) in Anspruch genommen werden.