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935M.109 Druck der Kundenauftragsbelege: Rechnung
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Aktionen
a)
Das tatsächliche Lieferdatum der Position aus der Bewegung (Datum der Lieferung), das bei der Ausgabe von Lieferscheinen abgestellt wurde (Selektion im Register "Rechnung", «Lieferungen»), ist für die Ermittlung des MwSt-Satzes maßgeblich. Das Druckdatum der Rechnung ist ohne Bedeutung. Werden die Lieferungen mit dieser Selektion eingeschränkt, wird bei schon gelieferten Positionen eine ggf. eingegebene zu fakturierende Menge nur auf die selektierte Menge vermindert.
Bei noch nicht gelieferten Positionen wird in der Zeit außerhalb des selektierten Zeitraums die Lieferung gleichzeitig mit der Rechnung unterbunden.
Für alle Lieferungen mit einem Liefertermin vor dem 01.01.2007 wird in den Rechnungen bzw. deren Rechnungspositionen der alte Steuersatz von 16% ausgewiesen, bei einem Liefertermin nach dem 31.12.2006 (Stichtag) wird der neue Steuersatz von 19% ausgewiesen.
b)
Teillieferungen
Falls mehrere Teillieferungen zu einer Auftragsposition mit Lieferdatum vor und nach der Steuersatzänderung zusammen selektiert werden, wird grundsätzlich der neue Steuersatz von 19% berechnet.
Empfehlung:
Aus diesem Grund wird dringend empfohlen, alle Rechnungen zu Lieferungen vor dem 31.12.06 mit dem alten Steuersatz von 16% zu drucken, bevor Lieferscheine für Lieferungen nach dem 31.12.2006 (Stichtag) gedruckt werden.
Dabei ist darauf zu achten, dass die «Zu fakturierende Menge» (z.B. in "435 Aufträge bearbeiten" oder "462 Zu fakturierende Menge bearbeiten") nicht größer ist als die gelieferte Menge, damit mit der Rechnung nicht die fehlende Menge nachgeliefert wird. Dies ist auch auf einem Probedruck der Rechnung ersichtlich (MwSt von 19%).
c)
Externer Lieferschein
Bei Rechnungen zu einem externen Lieferschein muss für die Berechnung der MwSt das tatsächliche Lieferdatum eingegeben werden (im Feld «letzter Lieferschein»).
Bei ungültigem Datum wird für die Berechnung das Druckdatum verwendet.
d)
Rechnung für Anzahlungen (Abschlagszeilen)
Der Steuersatz wird durch das Druckdatum bestimmt.
Vor dem 01.01.2007 wird der alte Steuersatz von 16% und nach dem 31.12.2006 (Stichtag) der neue Steuersatz von 19% berechnet. Der mit den Anzahlungen berechnete Steuersatz wird auch in der Schlussrechnung entsprechend berücksichtigt.
e)
Schlussrechnung beim Einsatz von Abschlagszahlungen
Die Rechnung für alle Positionen bis auf die Verrechnung der Anzahlung wird mit dem Steuersatz wie oben beschrieben ausgegeben. Die Steuer laut der berechneten Anzahlung wird mit dem in der Abschlagsrechnung ausgewiesenen Steuersatz wie auch der Anzahlungsbetrag von den Summen abgezogen. Bei einer Anzahlung zum alten Steuersatz von 16% wird bei einer Schlussrechnung zur Lieferung mit neuem Steuersatz von 19% auch die Steuerdifferenz in Rechnung gestellt.
Schlussrechnung:                   € 20000,00 19%   3800,00
 
./. Anzahlung:         € 10000,00 16%        1600,00
Rechnungsbetrag:        € 10000,00                     2200,00
Bei dem Sonderfall, dass die Anzahlung gleich dem Rechnungsbetrag entspricht, wird dann nur die Steuerdifferenz berechnet:
Schlussrechnung:          € 10000,00         19%   1900,00
 
./. Anzahlung:                € 10000,00  16%         1600,00
Rechnungsbetrag:              €                                300,00
Achtung:
Die alten MwSt-Sätze (16%) werden für die Verrechnung der Anzahlungen, die als Abschlagszahlungen noch vor dem Stichtag berechnet wurden, verwendet. Sie müssen auch nach dem Stichtag (31.12.2006) so lange erhalten bleiben, bis alle diese Anzahlungen verarbeitet sind.
f)
Vorauskassenrechnung (Rechnung vor Lieferung)
Ausgabe von Rechnungen ohne vorherige Lieferscheinausgabe und keine Lieferung mit der Rechnungsausgabe.
Für die Bestimmung des MwSt-Satzes gilt der geplante Liefertermin (vor oder nach dem Stichtag) aus der Position.
Wenn dieser Termin ungültig ist (00.00.0000 oder 99.99.9999), dann gilt der geplante Liefertermin aus dem Auftragskopf und wenn dieser Termin auch ungültig ist, dann gilt das Druckdatum (= Arbeitsdatum).
Alle Vorauskassenrechnungen bzw. deren Positionen werden bei Termin vor dem 01.01.2007 mit dem alten Steuersatz von 16% ausgewiesen und bei Termin nach dem 31.12.2006 (Stichtag) mit dem neuem Steuersatz von 19%.
g)
Rechnung mit Lieferung
Wird mit der Rechnungsschreibung gleichzeitig die Ware geliefert (Lieferung erfolgt mit der Rechnung und nicht mit einem vorhergehenden Lieferschein), so gilt für die Bestimmung des MwSt-Satzes das Druckdatum (= Arbeitsdatum = Lieferdatum).