935M Umsatzsteueränderungen
Am Beispiel der Umsatzsteuererhöhung von 16% auf 19% zum 1. Januar 2007 werden nachfolgend die notwendigen Arbeitsschritte und Abläufe beschrieben.
Hinweis:
Alle Hinweise auf Besonderheiten bei den einzelnen Schnittstellen zur Finanzbuchhaltung beziehen sich auf den damaligen Zeitpunkt und werden nicht aktualisiert.
Maßgebend für die Anwendung des jeweils gültigen Steuersatzes ist der Zeitpunkt, in dem der jeweilige Umsatz ausgeführt wird, also die Leistung erbracht wird. Nicht entscheidend ist dagegen der Zeitpunkt der Entgeltvereinnahmung, der Rechnungserteilung oder ein vertraglich bestimmter Zeitpunkt. Bei weiteren Fragen und in Zweifelsfällen fragen Sie Ihren Verantwortlichen für Finanzen oder Ihren Steuerberater.
Bitte beachten Sie, dass in infra:NET das Arbeitsdatum und damit das Druckdatum für Papiere, über das Menü EINSTELLUNGEN geändert werden kann.