6.2 Allgemeines
Bei der zum 30. September 2002 durchgeführten Inventur entstand die Notwendigkeit, die Inventurbewertung ausschließlich in infra durchführen zu können. Der Einsatz weiterer Software wie z.B. EXCEL zur Wertberechnung darf nicht erfolgen. Damit ist eine Lösung auf Basis der infra SQL-Datenbank nicht akzeptabel. Die finale Aufbereitung der Daten in EXCEL ist zulässig, es muss aber in jedem Falle eindeutig erkennbar sein, wie die EXCEL dargestellten Werte ermittelt wurden. Rechenformeln in EXCEL sind nicht zulässig.
Die Anforderungen basieren auf den von der SIEMENS AG und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG vorgeschriebenen Inventurbewertungsrichtlinien.
Der derzeit vorhandene Funktionsumfang der Software muss erweitert werden. Dies betrifft im Wesentlichen Erweiterungen bereits vorhandener Funktionen und Auswertungen.
Nachfolgend sind die erforderlichen Erweiterungen in der Software beschrieben.