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43A.028 Steuerfreie EU-Lieferung/Dienstleistung bzw. steuerfreie Ausfuhrlieferung
Die Bedingungen für die Ausgabe der Steuerbeträge, der Texte "Steuerfreie Ausfuhrlieferung", "Steuerfreie EU-Lieferung, Erwerbsteuer durch Kunden" bzw. "Steuerfreie EU-Dienstleistung, Reverse-Charge-Verfahren Art. 196 MwStSystRL" auf den Formularen für Angebote, Auftragsbestätigungen, Rechnungen oder Gutschriften (Gutschrift zur ...") werden nachfolgend beschrieben.
Achtung
Der Wortlaut der Texte kann abweichen, da Textkonserven aus "231 Allgemeine Textkonserven bearbeiten“ verwendet werden. Die je nach Situation verwendeten Textidentifier sind dort beschrieben.
Felder und INI-Einstellungen mit Einfluss auf die Ausweisung des Textes der Steuerarten:
  • «Länderschlüssel» aus dem Auftragskopf in "435 Aufträge bearbeiten", Register „Anzahl Formulare/EU-Daten…“ (Datei 38, Feld 76).
  • «USt-IdentNummer» (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) aus dem Auftragskopf in "435 Aufträge bearbeiten", Register „Anzahl Formulare/EU-Daten…“ (Datei 38, Feld 77).
  • Markierung «Reverse Charge» aus Register "Zusatz" im Auftragskopf von "435 Aufträge bearbeiten" (Datei 38, Feld 196, siehe Feldbeschreibung).
  • Land aus Adresse
  • Bei diversen Kunden aus Adress-Datensatz (Datei 42, Feld 9)
  • Wenn kein diverser Kunde, dann Land aus Kundenstamm (Datei 41, Feld 14)
  • Wenn abweichende Lieferadresse angegeben ist, dann aus der Lieferadresse (Kundenstamm bzw. Adress-Datensatz)
  • INI-Einstellung "Inland" in Sektion [GENERAL], Default ist „DE“ für Deutschland
  • INI-Einstellung "EU-Ausland" in Sektion [GENERAL], kein Default
  • INI-Einstellung "Inland" in Sektion [AUF43A], Default ist D für Deutschland
Bedingungen für Inlands-Lieferung (Puffer 255, Position 1513 wird auf „1“ gesetzt, es wird kein zusätzlicher Steuer-Text ausgegeben) sind:
  • wenn der «Länderschlüssel» gleich der INI-Einstellung "Inland" in Sektion [GENERAL] ist oder
  • wenn die ersten 2 Stellen der «USt-ID» gleich der INI-Einstellung "Inland" in Sektion [GENERAL] sind oder
  • wenn keine «USt-ID» (leer) und kein «Länderschlüssel» (leer) vorhanden sind und wenn das Land aus Adresse (Versand) leer oder gleich der INI-Einstellung "Inland" in Sektion [AUF43A] ist
Bedingungen für die Ausweisung der Steuer-Texte sind:
  • Steuerfreie EU-Lieferung (Puffer 255, Position 1511 wird auf „1“ gesetzt)
  • keine Umsatzsteuer vorhanden und
  • die «USt-ID» ungleich leer ist und
  • wenn der «Länderschlüssel» gleich einem Eintrag in der INI-Einstellung "EU-Ausland" in Sektion [GENERAL] ist oder
  • wenn die ersten 2 Stellen der «USt-ID» gleich einem Eintrag in der INI-Einstellung "EU-Ausland" in Sektion [GENERAL] sind (beim Griechenland „EL“)
  • Steuerfreie Ausfuhrlieferung (Drittland, nicht Inland und nicht EU-Land, Puffer 255, Position 1511 wird auf „1“ gesetzt)
  • keine Umsatzsteuer vorhanden und
  • wenn keine «USt-ID» (leer) und kein «Länderschlüssel» (leer) vorhanden sind und wenn das Land aus Adresse nicht leer und ungleich der INI-Einstellung "Inland" in Sektion [AUF43A] ist oder
  • wenn der «Länderschlüssel» ungleich der INI-Einstellungen "Inland" in Sektion [GENERAL] ist und nicht in der Einstellung "EU-Ausland" in Sektion [GENERAL] vorhanden ist oder
  • wenn die ersten 2 Stellen der «USt-ID» ungleich der INI-Einstellung "Inland" in Sektion [GENERAL] sind
  • Reverse-Charge nur mit aktiver Markierung «Reverse Charge» (Puffer 255, Position 1511 wird auf „0“ (EU-Land) gesetzt)
  • keine Umsatzsteuer vorhanden
  • «USt-ID» ist vorhanden (auch bei nicht EU-Ländern, z.B. Schweiz)
 Prüfung im Programm, ob Mehrwertsteuer auszuweisen ist
Im Programm wird ebenfalls geprüft, ob eine Mehrwertsteuer auszuweisen ist. Das geschieht unabhängig von den EU-Daten.
Mehrwertsteuer ist auszuweisen, wenn der Mehrwertsteuerbetrag ungleich 0,00 ist oder es handelt sich um einen Inlands-Kunden (siehe oben „Prüfung auf Inland“). Für die Ausgabe wird dementsprechend der Puffer 258 auf Position 272 versorgt (größer „0“).
Steuerung in der Druckausgabe (in MIL-Dateien)
Es wird geprüft, ob eine Mehrwertsteuer auszuweisen ist (Puffer 258, Position 272).
  • Wenn eine Mehrwertsteuer auszuweisen ist, dann werden die Mehrwertsteuerangaben (% und Betrag) ausgegeben, auch wenn der Betrag gleich 0,00 ist (für von der Mehrwertsteuer befreite Teile) und ohne jede weitere Betrachtung von Bedingungen zur Steuerbefreiung.
  • Wenn keine Mehrwertsteuer auszuweisen ist, dann wird in der Drucksteuerung abhängig vom Puffer 255 an Position 1511
    (Kennung zur Unterscheidung Drittland und EU, In- oder Ausland) erkannt, ob es sich um Drittland oder EU handelt. Und damit erfolgt der Textausdruck abhängig von:
    Position 1511 = 1 (Drittland): "Steuerfreie Ausfuhrlieferung"
    Position 1511 <> 1 (EU, Drittland mit Reverse-Charge-Verfahren) und Markierung «Reverse Charge» aus Register "Zusatz" im Auftragskopf (Datei 38, Feld 196):
  • Kein Reverse-Charge-Verfahren (Feld ungleich 1): "Steuerfreie EU-Lieferung, Erwerbsteuer durch Kunden"
  • Reverse-Charge-Verfahren (Feld gleich 1): "Steuerfreie EU-Dienstleistung, Reverse-Charge-Verfahren Art. 196 MwStSystRL"