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43A.029 Gelangensbestätigung
Gelangensbestätigungen können mit Lieferscheinen oder Rechnungen ausgegeben werden.
Die Ausgabe kann entweder nach der Ausgabe der Lieferscheine oder der Rechnungen getrennt oder über die INI-Einstellung GelangBestMitBeleg in der Sektion [AUF43A] zusammenhängend mit dem jeweiligen Lieferschein oder der jeweiligen Rechnung erfolgen.
Hintergrund: Mit der Gelangensbestätigung und anderen alternativen Belegnachweisen soll sichergestellt werden, dass steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen von Unternehmen im Geltungsbereich des deutschen Umsatzsteuergesetzes im EU-Ausland tatsächlich angekommen sind.
Mit der geltenden Regelung zu den Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen soll die Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs im Bestimmungsland sichergestellt und Steuerhinterziehung, beispielsweise durch Karussellgeschäfte, verhindert werden.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit zu den Lieferscheinen oder Rechnungen Gelangensbestätigungen ausgegeben werden können:
  • Aktivierung über INI-Einstellung
    Die Ausgabe der Gelangensbestätigungen wird durch den INI-Eintrag „GelangBest=1“ in der Sektion [AUF43A] aktiviert.
    Hinweis:
    Die Ausgabe erfolgt standardmäßig (Default im Auftragskopf) für die Lieferungen ins EU-Ausland, ausgehend von der Versandanschrift.
    Das heißt, dass ab der Aktivierung durch diesen INI-Eintrag für alle vorhandenen Aufträge mit Versand in ein EU-Land die Gelangensbestätigungen automatisch mit dem Lieferschein ausgegeben werden.
    Um zu verhindern, dass die Gelangensbestätigung zu alten Aufträgen ausgegeben wird, kann dies im jeweiligen Auftragskopf abgeschaltet werden.
  • Im Feld «Nr. Firmenanschrift in M729» muss die Nummer der eigenen Anschrift, an die die Gelangensbestätigung zurückgeschickt werden soll, erfasst werden.
    Diese Anschrift muss im Programm "729 Eigene Anschriften bearbeiten" bereits angelegt sein. Sie wird mit ggf. in der Anschrift vorhandener eigener E-Mailadresse und eigener Faxnummer im Belegkopf ausgedruckt.
  • Im Kundenstamm (Register „Lager/Papiere“) und den Kundenadressen existieren zwei Felder für die Ausgabe der Gelangensbestätigung.
    In den Feldern wird festgelegt, ob die Ausgabe mit dem Lieferschein (Default) oder mit der Rechnung erfolgen soll.
    Außerdem kann die Ausgabe nur für EU-Kunden, immer (auch bei nicht EU-Kunden) oder nie erfolgen.
    Die Angaben wirken sich nur aus, wenn der Kunde bzw. die Adresse als Versandangabe verwendet werden. Dann haben diese Angaben Vorrang vor den Angaben zum Kunden im Auftragskopf.
    Die Felder aus der Adresse haben immer Vorrang vor den Feldern aus dem Kundenstamm.
  • Im Register „Zusatz“ können die vorbelegten Angaben aus Kundenstamm oder Adresse zur Ausgabe der Gelangensbestätigung ggf. geändert werden.
    Hinweis: Wird im Register Auftragsdaten eine neue Versandadresse erfasst (Eingabe im Adressnummernfeld oder nächste Nummer per Menü abrufen) werden die Angaben zur Gelangensbestätigung in diesem Bereich aus dem neuen Adress-Satz übernommen.
    Die beiden Felder können im Adresserfassungsdialog eingegeben werden, wobei die Vorbelegung aus dem Kundenstamm zur Adresse erfolgt.
  • In der Gelangensbestätigung werden alle Lieferungen (Bewegungen) zu den Lieferschein-/Rechnungspositionen ausgegeben.
    Die ausgegebenen Lieferungen werden markiert, so dass sie nur in einer Gelangensbestätigung gedruckt werden.
    Für die Kunden, für die die Gelangensbestätigung im Auftrag (vorbelegt aus Kundenstamm/Versandanschrift) aktiviert ist, wird diese auf dem 1. Kanal (wie Lieferschein / Rechnung) ausgegeben. Es wird die Drucksteuertabelle 43AGB.MIL verwendet.
    Als Anschrift für die Rücksendung wird die eigene Adresse laut "934 Konfiguration MWI", Auswahl „Firmenanschrift und EU-Binnenmarkt“ verwendet.
    Die Faxnummer und/oder die Mail-Adresse werden, falls vorhanden ausgegeben.
    Die Lieferanschrift der Lieferung wird auf dem Beleg vor den Lieferungen ausgedruckt.
    In Feldern des Auftrags und in der Bewegung wird die Ausgabe der Gelangensbestätigung vermerkt/aktualisiert.
    Die Anzahl der Belege ist immer 1.
    Falls der Wiederholdruck aktiv ist, so wird die Gelangensbestätigung mit dem Vorspann „GB“ und der Lieferschein-/Rechnungsnummer in demselben Verzeichnis wie der Lieferschein bzw. die Rechnung abgestellt (z.B. zur Rechnung „RE00023456“ die Gelangensbestätigung „GB00023456).
  • Hinweis: Im Standard werden die Textkonserven „GELBEST1“ („Bestätigung über das Gelangen des Gegenstandes / der Gegenstände einer innergemeinschaftlichen Lieferung in einen anderen EU-Mitgliedstaat“) und „GELBEST2“ („Hiermit bestätige ich als Abnehmer, dass ich folgende Gegenstände / folgenden Gegenstand einer innergemeinschaftlichen Lieferung erhalten habe“) aus Datei 114 nur mit den Texten in deutscher Sprache ausgeliefert, die fremdsprachigen Texte dazu müssen erfasst werden.